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Die Arbeitsmedizin arbeitet gemäss Vorgaben der EKAS-Richtlinie 6508 mit anderen Spezialisten des Arbeitsschutzes (z.B. der Arbeitshygiene oder der Ergonomie) sowie mit unterschiedlichen betrieblichen Ansprechpartnern zusammen (Personalabteilung, Institutsleitungen, Sozialdienst, Verantwortliche aus Forschungsabteilungen und Dienstleistungsbereichen).