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Sicherheit und Umwelt

Arbeitsmedizin

Die Arbeitsmedizin arbeitet gemäss Vorgaben der EKAS-Richtlinie 6508 mit anderen Spezialisten des Arbeitsschutzes (z.B. der Arbeitshygiene oder der Ergonomie) sowie mit unterschiedlichen betrieblichen Ansprechpartnern zusammen (Personalabteilung, Institutsleitungen, Sozialdienst, Verantwortliche aus Forschungsabteilungen und Dienstleistungsbereichen).

Ziel der Arbeitsmedizin ist

  • das körperliche, geistige und soziale Wohlbefinden in allen Berufen in grösstmöglichem Ausmass zu fördern und zu erhalten;
  • den einzelnen Arbeitenden einer Beschäftigung zuzuführen, die seiner körperlichen und geistigen Eignung entspricht und ihm diese Beschäftigung zu erhalten;
  • insgesamt: die Arbeit an den Menschen anzupassen und sie in allen Teilen zu humanisieren.
  • sie bei ihrer Arbeit gegen die Gefahren zu schützen, die sich durch das Vorhandensein gesundheitsschädlicher Stoffe ergeben können;
  • zu verhindern, dass die Arbeitenden infolge ihrer Arbeitsbedingungen in irgendeiner Weise an ihrer Gesundheit Schaden nehmen;

Die Arbeitsmedizinerin / Der Arbeitsmediziner ist

  • Ansprechpartner für gesundheitliche Probleme am Arbeitsplatz.
  • Experte für Berufskrankheiten und berufsassoziierte Gesundheitsstörungen sowie deren Prävention.
  • Experte für die Beurteilung der Eignung bestimmter Arbeitnehmender für bestimmte Arbeitsplätze.
  • Förderer der Arbeitsqualität, der Gesundheit und des Wohlfindens am Arbeitsplatz.
  • Koordinator für die Reintegration von Arbeitnehmenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
  • Vertrauensperson von Arbeitgeber und Arbeitnehmern, mit dem Ziel, ein positives Arbeitsklima zu schaffen sowie Vermittler zwischen Ärzteschaft und Universität.

Weiterführende Informationen

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