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Datenschutzerklärung Parkplatzkontrolle der Universität Zürich

Für die Parkplatzkontrollen ist Sicherheit und Umwelt gemäss Parkplatzreglement der Universität Zürich beauftragt. Für die Kontrolle wird eine Software der Firma OM Computer-Support AG verwendet. Die Datenschutzrichtlinien von OM Computer AG sind hier einsehbar: https://www.omcomputer.ch/de/datenschutz
Umfang und Zweck der Bearbeitung von Personendaten
Für den gesamten Prozess der Parkplatzkontrolle werden nachfolgende Daten erhoben:

1. Kontrolle: Die Kontrolle durch Sicherheit und Umwelt der Universität Zürich findet auf «Sicht» (Armaturenbrett, Papier-Bewilligung/Vignette) statt oder per Scan mit der App von OM Computer (je nachdem, welche Art der Parkplatzberechtigung vorliegt).

Falls keine Bewilligung vorliegt, werden zusätzlich zum Fahrzeugkennzeichen weitere Daten erfasst: Art des Fahrzeuges, Foto, Ort, Datum, Art der Übertretung. Es werden keine Personendaten des/r Fahrzeughalters/in erfasst.

2. Zahlungsabwicklung: Die Bezahlung erfolgt über den E-Payment-Anbieter Wordline und PostFinance.

Zum Zwecke der Zahlungsabwicklung werden im Rahmen des Zahlungsvorgangs persönliche Daten an den Zahlungsdienstleister Wordline und PostFinance AG übertragen. Für diese Daten gelten abweichend die Allgemeine Datenschutzerklärung der PostFinance AG und Wordline in der zum Transaktionszeitpunkt gültigen Version. Diese Datenschutzerklärungen können unter https://postfinance.ch/dse und https://worldline.com/de-ch/compliancy/privacy abgerufen werden.
 
Wenn eine Umtriebsentschädigung sofort bezahlt wird (ohne Zahlungserinnerung), erfasst die UZH keine Personendaten Die erwähnten weiteren Daten werden nach bezahlter Umtriebsentschädigung innert 90 Tagen gelöscht. So bleibt lediglich ein anonymisierter Eintrag im System für statistische Zwecke zurück.
 
Bezahlung nach Zahlungserinnerung: Falls eine Umtriebsentschädigung nicht bezahlt wird, werden Halterdaten eingeholt. Dies ist notwendig, damit eine schriftliche Zahlungserinnerung zugestellt werden kann. Diese Daten enthalten: Name, Adresse, PLZ, Ort und Fahrzeugart. Wenn darauf die Umtriebsentschädigung bezahlt wird, werden Personenbezogene Daten innert 90 Tagen gelöscht.

3. Einsprache: Der/die FahrzeughalterIn kann Einsprache gegen die Umtriebsentschädigung erheben. Die erhobenen Daten (inkl. Korrespondenz) bleiben für das laufende Verfahren gespeichert. Erfolgt eine Begleichung der Rechnung oder wird die Forderung storniert, werden die Daten in diesem Zusammenhang innert 90 Tagen gelöscht.

Die Universität Zürich kann Anzeige erstatten und den Sachverhalt zur weiteren Abklärung der zuständigen Strafverfolgungsbehörde übergeben. Dabei gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
 
Bei Fragen zum Ablauf bzw. Auskunft über allfällige über Sie gespeicherte Daten wenden Sie sich an Sicherheit und Umwelt: info@su.uzh.ch
 
Bei rechtlichen Fragen zur Bearbeitung ihrer Personendaten wenden Sie sich an die Abteilung Recht und Datenschutz der UZH: privacy@uzh.ch