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Sicherheit und Umwelt

Umtriebsentschädigung

Wer verbotenerweise, das heisst ohne schriftliche Bewilligung der Parkplatzverwaltung der UZH auf einem Parkplatz der Universität Zürich, der mit einem gerichtlichen Verbot belegt ist, sein Motorfahrzeug parkiert, muss eine Umtriebsentschädigung entrichten. Die Umtriebsgebühr beträgt CHF 50.00.
Wird nicht innerhalb von 10 Tagen eine begründete, schriftliche Einsprache an die Abteilung Sicherheit und Umwelt zur Beurteilung eingereicht oder nicht innert 10 Tagen die Umtriebsentschädigung beglichen, wird die Anzeige an die Polizei weitergeleitet und das ordentliche Verfahren durchgeführt.