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Gemäss der Gefahrgutbeauftragtenverordnung GGBV ist jede Unternehmung (jede natürliche oder juristische Person, jeder Zusammenschluss von Personen, ohne Rechtspersönlichkeit sowie jede staatliche Einrichtung) die gefährliche Güter transportiert, versendet oder empfängt verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten zu ernennen und ausbilden zu lassen.
Dieser ist für den ganzen Betrieb verantwortlich für die Einhaltung der Transportvorschriften nach ADR/SDR, welche zum Ziel haben Unfälle mit gefährlichen Stoffen jeder Art beim Transport zu vermeiden.
Die Universität Zürich hat seit dem 25. März 2003 in der Fachstelle Sicherheit und Umwelt einen ausgebildeten Gefahrgutbeauftragten.
Auch der universitätsinterne Transport von Gefahrgut unterliegt den Vorschriften des ADR/SDR sobald er über öffentlichen Grund erfolgt. Bitte nehmen Sie im Zweifelsfall Kontakt mit uns auf, wir helfen Ihnen gerne weiter.