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Schulungspflicht CBTA / IATA 1.5

Seit dem 1. Januar 2023 ist der Versand gefährlicher Güter per Luftfracht nur noch mit entsprechend geschultem Personal erlaubt. Diese Vorschrift basiert auf IATA 1.5 und verlangt eine Schulung nach dem CBTA-Ansatz (Competency-Based Training and Assessment).
Neue Gesetzesänderungen ab 2023 (PDF, 563 KB)

Das bedeutet:
Die Ausbildung muss praxisnah und aufgabenspezifisch erfolgen – zugeschnitten auf die tatsächlichen Tätigkeiten der Mitarbeitenden.

Institutionen und Kliniken sind verpflichtet,
- die Aufgaben ihrer Mitarbeitenden im Umgang mit Gefahrgut zu analysieren,
- sowie Schulungs- und Beurteilungspläne zu erstellen und aktuell zu halten.

Angebotene Schulungen

Falls Sie ausschliesslich biologische Stoffe der Kategorie B (UN 3373) und Trockeneis (UN 1845) versenden, können Ihre Mitarbeitenden die folgende Schulung absolvieren.

Cencora World Courier

Für den Versand gefährlicher Güter per Luftfracht, welche keine Registrierung bei BAZL benötigen (z.B. Biologischer Stoff Kategorie B, Trockeneis), kann der Service von World Curier auch dann genutzt werden, wenn der Absender nicht in DG geschult ist.